Abfall: Bioabfall entsorgen
Leistungsbeschreibung
Bioabfälle sind überlassungspflichtige Abfälle, die getrennt zu erfassen sind und über die Biotonne einer Verwertung zugeführt werden.
Soweit eine zulässige Eigenkompostierung stattfindet, kann die zuständige Gemeinde / Stadt bzw. der Abfallzweckverband je nach Satzung eine Befreiung von der Nutzung der Biotonne aussprechen.
Bioabfälle sind zum Beispiel Gemüse- und Obstreste, Balkon- und Topfpflanzen, Kaffeefilter und Teebeutel, Speisereste, altes Brot, Eierschalen, Fallobst, Laub, Rasenschnitt, kleiner Heckenschnitt.
Hinweis: Das gehört nicht in die Biotonne:
- Asche
- Holzkohle
- Katzenstreu (Granulat)
- Kehricht
- Staubsaugerbeutel mit Inhalt
- Steine
- Tierkot
- Windeln
- Zigarettenkippen
In einigen Landkreisen werden zusätzlich Grünabfallsammelstellen für Strauch- und Heckenschnitt angeboten. Siehe auch: Abfall: Gartenabfälle entsorgen
Spezielle Hinweise für - Stadt MusterstadtIn Musterstadt gilt außerdem noch folgendes: ....
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Abfallzweckverbandes, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne entsorgen dürfen. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein „Abfall ABC“ nachschlagen.
Die meisten Kommunen geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage