Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse – Veranstaltung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie möchten Veranstaltungen mit Tieren durchführen?

    Sie benötigen dafür eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, wenn Sie

    • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
    • gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Für Veranstaltungen mit bestimmten Tierarten gelten zusätzliche tierseuchenrechtliche Regelungen:

    Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tierarten müssen der zuständigen Behörde 4 Wochen vor Beginn angezeigt werden, wenn

    • Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
    • die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Bezirk stattfinden soll.

    Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind der zuständigen Behörde unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens 4 Wochen vor Beginn schriftlich anzuzeigen.

    „Vieh“ im tierseuchenrechtlichen Sinne sind z.B. Haustiere der Arten Pferd, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.

    Nähere Auskünfte zu diesen Arten von Veranstaltungen erhalten sie bei der zuständigen Verwaltungsbehörde.

  • Verfahrensablauf

    Es wird empfohlen Informationen zum Verfahren bei der zuständigen Behörde zu erfragen; dort erhalten Sie auch, wenn vorhanden, ein entsprechendes Antrags-/Anzeigeformular

  • Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Erlaubnis zu erhalten, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    In dem Antrag/der Anzeige sind Angaben wie Nennung des Veranstalters (Vorname, Name, Anschrift), Angabe des Veranstaltungsdatums und –ortes und Angaben zu den Tieren erforderlich.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Eine Gebührenerhebung nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung ist möglich. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Behörde.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Meldung muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

  • Rechtsgrundlage


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