Fachkundenachweis Waffenhandel
Leistungsbeschreibung
Für den Handel mit Munition und Schusswaffen ist eine gewerberechtliche Erlaubnis nach dem Waffengesetz erforderlich.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist, nach Prüfung des Antrages durch die Erlaubnisbehörde, die erforderliche Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer - IHK - abzulegen.
In dieser theoretischen und praktischen Prüfung sind nachzuweisen:
- Kenntnis der Vorschriften über Handel, Führen und Erwerb von Schusswaffen, sowie Grundkenntnisse der sonstigen waffenrechtlichen und beschussrechtlichen Vorschriften
- Kenntnis über Art, Konstruktion und Gebrauchsweise gebräuchlicher Schusswaffen, sofern die Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen beantragt ist
- Kenntnis über die Behandlung und Verwendung gebräuchlicher Munition, sofern die Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt ist
- Kenntnis über Schusswaffen und Munition aller Art, wenn eine umfassende Erlaubnis beantragt ist
Eine Einschränkung des Prüfungsstoffes ist durch thematische Beschränkung der Erlaubnis möglich. Ausgenommen von der Prüfungspflicht ist, wer die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Prüfungsgebühr der IHK Frankfurt am Main beträgt derzeit 255,00 Euro, die der IHK Kassel-Marburg ebenfalls 255,00 Euro
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Beratung bei Fragen zur Prüfung erhalten Sie bei den zuständigen IHKs (Für die Regierungsbezirke Darmstadt und Gießen besteht ein Staatlicher Prüfungsausschuss mit Geschäftsführung bei der IHK Frankfurt am Main; für den Regierungsbezirk Kassel bei der IHK Kassel-Marburg ).