Bildungsurlaubsveranstaltungen; Anerkennung der Geeignetheit als Träger beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie möchten Bildungsurlaubsveranstaltungen anbieten?

    In Hessen können nur diejenigen Veranstaltungsanbieter eine Veranstaltung zur Anerkennung vorlegen, deren Geeignetheit als Träger zuvor vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration nach Anhörung des Landeskuratoriums für Weiterbildung und Lebensbegleitendes Lernen sowie des Landesjugendhilfeausschusses festgestellt wurde.

    Hinweis:
    Eine Veranstaltung ist kein Bildungsurlaub im Sinne des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG), wenn sie

    • der Freizeitgestaltung oder Erholung oder
    • der Gestaltung der privaten Lebensführung oder im Rahmen der politischen Bildung überwiegend der Erweiterung der privaten Allgemeinbildung oder
    • ausschließlich der Schulung betrieblicher Interessenvertretungen oder
    • unmittelbar der Durchsetzung partei- oder verbandspolitischer Ziele dient oder
    • wenn die Teilnahme an der Veranstaltung von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei, Gewerkschaft oder sonstigen Vereinigungen oder Organisationen abhängig gemacht wird.

    Anerkennung von Veranstaltungen durch andere Bundesländer:

    Veranstalter, deren Veranstaltungen  nach dem Bildungsurlaubs- bzw. Bildungsfreistellungsgesetz eines anderen Bundeslandes anerkannt worden sind, benötigen keine gesonderte Anerkennung durch die hessische Anerkennungsbehörde.
    Die in einem anderen Bundesland anerkannte Veranstaltung muss jedoch zwingend die bereits zuvor genannten, in Hessen geforderten Voraussetzungen erfüllen.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen die Trägeranerkennung bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.

    Die Erfüllung der Voraussetzungen wird in einem Eignungsverfahren überprüft. An dem Eignungsverfahren sind auch das Landeskuratorium für Weiterbildung und Lebensbegleitendes Lernen sowie der Landesjugendhilfeausschuss beteiligt.

    Liegen alle Anerkennungsvoraussetzungen vor, erfolgt die Trägeranerkennung durch Bescheid. Diese ist die Grundvoraussetzung für Veranstalter, Anträge auf Anerkennung von Seminaren als Bildungsurlaub der zuständigen Anerkennungsbehörde vorzulegen

     

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen als einen maßgeblichen Arbeitsschwerpunkt das Ziel der Bildungsarbeit verfolgen.
    • Sie müssen über eine für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen erforderliche personelle und organisatorische Ausstattung verfügen.
    • Die Ziele und die Inhalte Ihrer Bildungsveranstaltungen müssen mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Hessen in Einklang stehen
    • Ihr Bildungsangebot muss bereits anerkennungsfähige Veranstaltungen im Sinne des HBUG enthalten. Die Seminare müssen folgende Bedingungen erfüllen:
      • Die Veranstaltungen müssen an 5 aufeinander folgenden Tagen oder – vorbehaltlich des inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhangs – an 2 und 3 Tagen, durchgeführt innerhalb von 8 Wochen, stattfinden
      • Die Veranstaltungen müssen ein tägliches Arbeitsprogramm von 6 Zeitstunden aufweisen (ohne Pausen, An- und Abreisezeiten sowie Fahr- und Gehzeiten während der Veranstaltung).
      • Die Veranstaltungen müssen jeder Person offen stehen, es sei denn, dass eine Beschränkung des Teilnehmerkreises auf pädagogisch begründeten Voraussetzungen oder einer Zielgruppenorientierung beruht.
      • Die Veranstaltungen müssen der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Informationen zum Leitungs- und Lehrkräftepersonal
    • Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Veranstaltungen anbieten möchten
    • Informationen zum Bildungsangebot
  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Erhalten Sie auf Anfrage vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration

     

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen


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