Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Leistungsbeschreibung
Der Gewerbetreibende (Automatenaufsteller) darf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort geeignet ist.
Sollen Spielgeräte in einer Gaststätte aufgestellt werden, so ist in der Bestätigung anzugeben, ob dies in einer Schank- oder Speisewirtschaft oder in einem Beherbergungsbetrieb erfolgen soll. Die zuständige Behörde kann, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist, Auflagen erteilen. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag
- Je nach zuständiger Behörde ist ggf. zusätzlich vorzulegen:
Grundrissplan des Aufstellungsortes (z. B. der Gaststätte); in dem Plan sind die Spielgeräte einzuzeichnen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt mindestens 51,00 Euro und höchstens 306,00 Euro. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen