Abwasserabgabe entrichten

  • Leistungsbeschreibung

    Für das direkte Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland eine Abwasserabgabe erhoben.

    Entsprechend dem Grad der Verschmutzung des Abwassers müssen Kommunen und Industrie- und Gewerbebetriebe, soweit sie Abwasser direkt in ein Gewässer einleiten,  eine Abwasserabgabe entrichten. Die Kommunen sind auch für die Abwassereinleitungen aus sog. Kleinkläranlagen (Anlagen, aus denen nicht mehr als 8 m3/Tag Schmutzwasser eingeleitet wird) abgabepflichtig. Diese Aufwendungen können die Kommunen auf die Verursacher abwälzen.  
    Mit dem Aufkommen aus der Abwasserabgabe werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte gefördert.

  • Verfahrensablauf

    Die Abwasserabgabepflichtigen (Gemeinden oder die zum Zwecke der Abwasserbeseitigung gebildeten Körperschaften des öffentlichen Rechts – z. B. Abwasserverbände -, Industrie- und Gewerbebetriebe) haben jährlich eine Abgabeerklärung der zuständigen Behörde vorzulegen.

    Die zuständige Behörde setzt die Abwasserabgabe durch einen schriftlichen Bescheid fest.

    Das Verwaltungsverfahren zur Festsetzung der Abwasserabgabe wird in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz" (VwV-AbwAG/HAbwAG) geregelt.

  • Voraussetzungen

    Abgabepflichtig ist, wer Abwasser direkt in ein Gewässer einleitet. Hiervon ausgenommen sind die sog. Kleineinleiter (Betreiber von Kleinkläranlagen, s. o.). Für diese Kleineinleitungen sind die Kommunen abgabepflichtig. Diese können ihre Aufwendungen auf die Verursacher abwälzen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Abgabepflichtigen haben der zuständigen Behörde alle Daten und Unterlagen vorzulegen, die für die Festsetzung der Abwasserabgabe durch die Behörde erforderlich sind. Hierzu zählen z. B. Angaben zur Abwasserentsorgung (Anzahl der Gesamteinwohner, Anzahl der Einwohner, die a) an eine kommunale Kläranlage angeschlossen sind, b) ihr Abwasser über Kleinkläranlagen oder c) über Abwassersammelgruben entsorgen); Angaben und Nachweise, ob die Abwasseranlagen im Zusammenhang mit der Einleitung von Niederschlagswasser den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen; Aufstellung aller Entlastungsanlagen; Erklärung über den Betrieb von Teilortskanalisationen; Erklärung über Kleineinleitungen; Angaben zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge usw. Für die Abgabeerklärung ist der im Internet auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.umweltministerium.hessen.de / Umwelt & Natur / Wasser / Gewässerschutz / Abwasserabgabe eingestellte Vordruck zu verwenden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Festsetzung der Abwasserabgabe fallen im Regelfall keine Gebühren an, denn der für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes und des Hessischen Ausführungsgesetzes entstehende Verwaltungsaufwand ist aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe zu decken.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abwasserabgabeerklärung des Abgabepflichtigen mit allen erforderlichen Daten und Unterlagen muss der Wasserbehörde spätestens 3 Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, d. h. bis zum 31. März des Folgejahres, vorliegen.

  • Bearbeitungsdauer

    Nach § 10 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) beträgt die Frist für die Festsetzung der Abwasserabgabe im Regelfall 3 Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Nach dem Hessischen Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) ist für die Festsetzung der Abwasserabgabe und die Festsetzung der Vorauszahlung das Vorverfahren / Widerspruchsverfahren entfallen. Im Rechtsbehelf ist daher auf die Möglichkeit der Klage hinzuweisen.

  • Anträge / Formulare

    Die zu verwendenden Mustervordrucke für die Abgabeerklärung und für die Festsetzung der Abwasserabgabe werden im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zum Download zur Verfügung gestellt  unter:

    www.umweltministerium.hessen.de / Umwelt & Natur / Wasser / Gewässerschutz / Abwasserabgabe

  • Bemerkungen

    Weiterführende Informationen sind eingestellt im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.