Unterrichtung oder Sachkundenachweis für das Bewachungsgewerbe

  • Leistungsbeschreibung

    Wer gewerbsmäßig fremdes Eigentum oder fremde Personen bewachen will, bedarf nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) einer Erlaubnis. Voraussetzung für diese Erlaubnis ist unter anderem eine entsprechende Unterrichtung oder ein Sachkundenachweis.

    Wer als Selbstständiger das Bewachungsgewerbe ausüben will, muss an einem Unterrichtungsverfahren von mindestens 80 Unterrichtsstunden teilgenommen haben. Entsprechendes gilt für gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter von Bewachungsunternehmen.

    Für alle anderen Mitarbeiter, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden sollen, schreibt die Bewachungsverordnung ein mindestens 40-Stündiges Unterrichtungsverfahren vor.

    • Für bestimmte, besonders konfliktgeneigte Aufgaben wird eine Sachkundeprüfung benötigt. Hierzu zählen Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
    • Schutz vor Ladendieben
    • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

    Durch die Unterrichtung oder erforderlichenfalls die Sachkundeprüfung bei der IHK sollen die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes bzw. der Bewachungstätigkeit notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglichen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Anmeldung zu den Unterrichtungen erfolgt bei den Industrie- und Handelskammern und setzt lediglich den Nachweis über die entrichtete Gebühr voraus. Zur Feststellung der Identität ist ein Ausweis (etwa Bundespersonalausweis) mitzubringen.

    Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung erfolgt ebenfalls bei den Industrie- und Handelskammern. Der Nachweis über die entrichtete Prüfungsgebühr und ein Ausweis sind erforderlich.
     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Da jede Industrie- und Handelskammern kostendeckende Gebühren erheben muss, können diese unterschiedlich hoch sein.

    Zudem weichen die Gebühren für die 80-Stündige Unterweisung erheblich von denen für die 40-Stündige Unterweisung ab.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Neben der Erlaubnis nach § 34a GewO ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Zudem kann der Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins erforderlich bzw. gewünscht sein, da diese Erlaubnisse nicht in der Erlaubnis nach § 34a GewO enthalten sind.
    Die Prüfungsvorbereitung ist frei wählbar. Der Besuch der Unterrichtung zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung ist möglich.
     


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