Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur melden

  • Leistungsbeschreibung

    Als Betreiber einer Photovoltaikanlage müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.

  • Verfahrensablauf

    • Registrieren Sie sich vor der ersten Nutzung des PV-Meldeportals. Hierfür geben Sie Ihren Namen und Ihre postalische Anschrift als Anlagenbetreiber an. Ferner übermitteln Sie der Bundesnetzagentur Ihre gültige E-Mail-Adresse sowie ein Passwort. An die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse sendet die Bundesnetzagentur einen Aktivierungslink. Nachdem Sie diesen betätigt haben, können Sie sich in das PV-Meldeportal einloggen.
    • Über das PV-Meldeportal können Sie Angaben zu neu installierten PV-Anlagen an die Bundesnetzagentur übermitteln. Die Meldung von mehreren Anlagen ist möglich.
    • Nach Eingang der Daten bei der Bundesnetzagentur erhalten Sie über den Postweg eine schriftliche Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben.
    • Sollten Änderungen der gemeldeten Daten zur PV-Anlage oder Ihren Angaben als Anlagenbetreiber erforderlich sein, können diese im Nachgang über das PV-Meldeportal übermittelt werden.
  • Voraussetzungen

    Als Betreiber einer Photovoltaikanlage sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie

    • eine Genehmigung zur Errichtung einer Freiflächenanlage haben,
    • eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
    • eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Wenn Sie nicht das PV-Meldeportal benutzen:

    • Formular zur Meldung von ErneuerbareEnergien-Anlagen an die Bundesnetzagentur
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Meldung ist kostenfrei möglich.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, die in Betrieb genommen wurden. Die Meldung muss drei Wochen nach der Inbetriebnahme erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Bemerkungen

    Photovoltaik-Anlagen, die per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang an die Bundesnetzagentur gemeldet wurden, können nicht über das PV-Meldeportal eingesehen und bearbeitet werden.


Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende