Trinkwasserpreise
Leistungsbeschreibung
Die Hessische Landeskartellbehörde überprüft intensiv die Wasserpreise in Hessen, die in den alten Bundesländern die höchsten sind; für Wassergebühren ist die Kommunalaufsicht der zuständige Ansprechpartner. Alle Wasserunternehmen verfügen im Endkundengeschäft über eine marktbeherrschende Stellung. Daher kann die Kartellbehörde – als Korrektiv – Wasserpreise dann untersagen, wenn sie überhöht sind. Sie wendet dafür das sog. Vergleichsmarktkonzept an. Dessen Ziel ist es, Wettbewerbsdruck auf den Monopolisten zu simulieren und damit den Anreiz zu schaffen, Ineffizienzen im Unternehmen zu beseitigen.
Freiwillige Einigungen über Wasserpreisreduzierungen wurden in den letzten Jahren erzielt mit den Wasserunternehmen in Darmstadt, Wiesbaden, Offenbach, Walluf, im Kreis Hanau sowie in Gelnhausen. Weitere Verfahren laufen gegen die Ortsunternehmen in Eschwege, Gießen, Oberursel und Herborn. Darüber hinaus können zusätzliche Prüfungen nicht ausgeschlossen werden.
2007 und 2008 hat die Kartellbehörde die Wasserlieferer in Wetzlar, Frankfurt am Main und Kassel durch Verfügung verpflichtet, ihre Wasserpreise um bis zu 37 Prozent zu senken. Alle 3 Unternehmen haben dagegen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt geklagt. In erster Instanz hat das Gericht am 18.11.2008 die Kartellverfügung gegen enwag, Wetzlar, weitgehend bestätigt. Das Unternehmen hat dagegen Rechtsbeschwerde zum BGH eingelegt; wann darüber entschieden wird, ist offen.Rechtsgrundlage
§§ 22, 103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) , alte Fassung.