Strahlenschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Ziel des Strahlenschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen. Wer mit radioaktiven Stoffen umgehen oder ionisierende Strahlen anwenden will, muss deshalb eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen und benötigt dafür i.d.R. eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung. Dies gilt gleichermaßen für Firmen oder Personen, wenn sie in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden wollen, wo mit radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen gearbeitet wird (Personen benötigen einen Strahlenpass).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Rubrik "Umwelt & Natur - Kernenergie & Strahlenschutz - Strahlenschutz - Antragsformulare Strahlenschutz".

     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für strahlenschutzrechtliche Genehmigungen werden landeseinheitliche Gebühren erhoben, die von der Art und vom Umfang des geplanten Umgangs abhängen. Zusätzlich können Kosten für die Teilnahme an Fachkundekursen oder die Beschaffung notwendiger Messgeräte anfallen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für Röntgenanlagen sind in Hessen ebenfalls die Regierungspräsidien zuständig. Oberste Landesbehörde für diesen Bereich ist:


    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
    Sonnenberger Straße 2/2a
    65193 Wiesbaden
    Tel. +49 611 - 3219 0


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