Elektronischer Identitätsnachweis; Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

  • Leistungsbeschreibung

    Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigegeben werden:

    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. Tag der Geburt,
    5. Ort der Geburt
    6. Anschrift
    7. Dokumentenart
    8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen,
    9. Abkürzung „D" für Bundesrepublik Deutschland,
    10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird,
    11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht,
    12. Ordensname, Künstlername.

    Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheidet der / die Bürger/in. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Personalausweis

  • Welche Gebühren fallen an?

    gebührenfrei

  • Rechtsgrundlage

  • Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:


Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende