Steuerberater/Steuerberaterin, Bestellung
Leistungsbeschreibung
Steuerberater/innen und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für sie zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft bei der Steuerberaterkammer begründet.
Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es insbesondere, die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag auf Bestellung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung/Eignungsprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung oder beglaubigte Abschrift hiervon.
- ein aktuelles Passbild
- bei Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüferinnen/Buchprüfern außerdem: Eine Bescheinigung der zuständigen Berufsorganisation (Kammer), dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens gegen die/den Bewerber/in rechtfertigen.
- der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber
Hinweis: Sie müssen bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer beantragen. Dieses wird automatisch an die Kammer versandt.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Hessen eine Gebühr von EUR 150,00 zu entrichten.
Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird von der Kammerversammlung festgesetzt. Im Jahr 2019 beträgt der Kammerbeitrag EUR 372,00. Für Mitglieder, die der Kammer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ermäßigt sich der jährliche Beitrag um EUR 12,00.Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberater ist die Klage vor dem Hessischen Finanzgericht möglich.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Steuerberater/-innen müssen unmittelbar nach der Bestellung eine berufliche Niederlassung begründen und eine solche unterhalten (§ 34 Absatz 1 Satz 1 StBerG).
Hinweis:
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hessen oder auf deren Homepage.