Kinofilme und Trägermedien - Alterskennzeichnung und Freigabe für Altersstufen beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geben Filme und Computerspiele für bestimmte Altersstufen frei.

    Hinweis: Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden.

    Die Filmwirtschaft, Filmproduzierende und -vermarktende Unternehmen und die Computerspielewirtschaft, Entwickler und/oder Publisher von Computerspielen müssen diese Alterskennzeichnung für ihre Produkte beantragen. Nur Filme und Computerspiele mit einer Altersfreigabe dürfen Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Alterskennzeichnung muss der im § 12 Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgelegten Form entsprechen.

     Abgabe und Verbreitung von Filmen und Computerspielen darf im stationären Handel nur an Personen gemäß der jeweiligen Alterskennzeichnung erfolgen. Die Vorführung von Filmen und Spielen in der Öffentlichkeit darf nur Personen gemäß der erteilten Altersfreigabe zugänglich gemacht werden. Für eine Computerspielemesse wie der gamescom sind darüber hinausgehende Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Ordnungsamt möglich.

    Es gibt folgende FSK- und USK-Kennzeichnungen:

    • Freigegeben ohne Altersbeschränkung ("FSK 0", "USK 0")
    • Freigegeben ab 6 Jahren ("FSK 6", "USK 6")
    • Freigegeben ab 12 Jahren ("FSK 12", "USK 12")
    • Freigegeben ab 16 Jahren ("FSK 16", "USK 16")
    • keine Jugendfreigabe ("FSK 18", "USK 18")

    Die Kennzeichnungen richten sich an:

    • Gewerbetreibende, die Bildträger in der Öffentlichkeit anbieten, überlassen oder zugänglich machen
    • Versandhändler, die Bildträger mit Film- oder Spielprogrammen vertreiben
    • andere Erwachsene
    • Kinder und Jugendliche
    • Eltern
    • die allgemeine Öffentlichkeit
  • Verfahrensablauf

    FSK

    Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragsformulare können Sie im Internet herunterladen.

    Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie und Ihre Vertretung haben jedoch das Recht, sich in der mündlichen Verhandlung zu äußern.

    USK

    Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte bei der USK als zuständiger Stelle beantragen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie im Publisher-Bereich der USK.

    Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie beziehungsweise Ihre Vertretung haben jedoch das Recht, an der Präsentation des Spiels teilzunehmen und sich danach zu äußern.

    Das Ergebnis der Prüfung erfahren Sie unverzüglich, wenn Sie anwesend sind, in jedem Falle erhalten Sie die Freigabedokumente an Ihre Adresse (pdf). Später schickt Ihnen die USK den schriftlichen Jugendentscheid zum Prüfergebnis aus den Gremienverfahren zu

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für eine bestimmte Altersfreigabe ist:

    Der Film oder das Trägermedium darf nicht

    • die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen der jeweiligen Altersstufe oder
    • ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • FSK:
      • Prüfantrag
      • Prüfobjekt in endgültiger Form (einschließlich Werbefilm, Werbevorspann, Spielfilm, Dokumentarfilm zur Veröffentlichung im Kino, ggf. Bonusmaterial)
      • Inhaltsangabe
    • USK:
      • Prüfantrag
      • Datenträger mit dem vollständig spielbaren Inhalt der späteren Veröffentlichung
      • Handbücher, Cover-Artwork
      • Lösungshilfen (Cheats, Walkthrough, Spielstände, High-level Charaktere)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten für Tätigkeiten der FSK entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationsblättern, die auf den Seiten der FSK unter "Prüfanträge" zur Verfügung stehen.

    Die Kosten für Tätigkeiten der USK sind in ihrer Kostenordnung geregelt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    FSK: Beantragung vor Veröffentlichung des Produktes

  • Bearbeitungsdauer

    • FSK: üblicherweise zwischen einer und 4 Wochen in Abhängigkeit vom vorgelegten Prüfprodukt
    • USK:
      • Prüfung wird innerhalb von 15 Werktagen abgeschlossen
      • Beantragtes Eilverfahren: Prüfung wird innerhalb von 7 Werktagen abgeschlossen (Eilzuschlag)

     

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

  • Bemerkungen


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