Erlaubnis zur Auswandererberatung; Erteilung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse geben möchten oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen wollen, bedürfen Sie der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch nachträgliche Auflagen sind möglich.
Voraussetzungen
Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen. Die erforderliche Sachkunde umfasst insbesondere:
- Berufstätigkeit / Berufserfahrung,
- Auslandsaufenthalte,
- Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts,
- Kenntnisse des ausländischen Rechts hinsichtlich der Staaten, für die Sie die Auswandererberatung erbringen wollen, insbesondere hinsichtlich des jeweiligen
- Einwanderungsrechts,
- Staatsangehörigkeitsrechts,
- Arbeitsrechts und
- Sozialversicherungsrechts.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Sachkunde
- Nachweis der Qualifikation für die Beratertätigkeit, insbesondere durch im Studium und in Aus- und Fortbildungen erworbene Zeugnisse, Zertifikate und ähnliche Urkunden.
- Der Nachweis gilt als erbracht, wenn Sie 5 Jahre als unselbständiger Berater bei einer Auskunfts- oder Beratungsstelle tätig waren.
- Nachweis der Persönlichen Zuverlässigkeit
- Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- Führungszeugnis
- Bei anerkannten gemeinnützigen Organisationen: Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes
- Ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Es können weitere Unterlagen verlangt werden.
- Nachweis der Sachkunde
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Antragsformulare sind durch Verordnung vorgegeben.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise (Besonderheiten)
Änderungen zu den im Antrag oder in den Unterlagen gemachten Angaben müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert mitteilen.
Weiterführende Informationen
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) stellt die Adressen der deutschlandweit vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige bereit.