Abfall: Wilder Müll
Leistungsbeschreibung
Als „Wilder Müll“ werden achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgte Abfälle bezeichnet. Dies kannzu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder der Luft führen. Wilder Müll beeinträchtigt zudem auch stark das Landschaftsbild und kann zu Geruchsbelästigungen führen.
Diese illegale Beseitigung von Abfällen stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet. Durch wilden Müll entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der oftmals am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen werden muss.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich auch um die Beseitigung von wildem Müll auf dem eigenen Grundstück kümmern, der von Anderen darauf abgelagert worden ist.
Anträge / Formulare