Tierzucht (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere), Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn sie gewerbsmäßig Wirbeltiere züchten, halten oder damit handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Hinweis:
Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung.Welche Gebühren fallen an?
Es gilt die
- Allgemeine Verwaltungskostenordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt sowie dem zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen.
Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a und Nr. 3b TierSchG
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Meldepflicht Artenschutz: § 7 Bundesartenschutzverordnung - Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen