Reit- oder Fahrbetrieb, Erlaubnis

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es werden Gebühren erhoben nach

    • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
    • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

  • Rechtsgrundlage


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