Waffenrechtliche Erlaubniserteilung für die Bewachung von Seeschiffen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die Waffenbehörde Hamburg deutschlandweit waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen.

  • Voraussetzungen

    Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Zulassung= Gewerberechtliche Erlaubnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gem. § 31 Gewerbeordnung (siehe weiterführende Links)
    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 28 a Waffengesetz (= Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Personal auf Seeschiffen
    • Geschäftsführer: Personalausweis, bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
    • Mitarbeiter: Kopie Personalausweis, Arbeitsvertrag in Kopie, bei ausl. Mitarbeitern außerdem noch Führungszeugnis
    • Nachweis über die bestehende Waffensachkundeprüfung des Geschäftsführers, bzw. des Unternehmers (nicht die gewerberechtliche Sachkundeprüfung der Handelskammer) und seiner Mitarbeiter
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung am deutschen Firmensitz und Aufbewahrungskonzept an Bord
  • Welche Gebühren fallen an?

    Je nach Aufwand des Einzelfalles

  • Rechtsgrundlage


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