Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht / CITES
Leistungsbeschreibung
Exemplare von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die im Anhang A der "EG-Verordnung Nr. 338/97" aufgeführt sind, benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Warenwert des zu vermarktenden Exemplars.
Rechtsgrundlage