Europäische Aktiengesellschaft (SE / Europa-AG) anmelden
Leistungsbeschreibung
Die Europa-AG, offiziell Europäische Gesellschaft oder Societas Europaea – SE, ist eine Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig sind oder tätig werden wollen. Sie erleichtert erheblich die grenzüberschreitende Kooperation. Es müssen nicht mehr jeweils in verschiedenen Staaten Tochtergesellschaften nach unterschiedlichem Recht gegründet werden.
Die Europa-AG kann in unterschiedlicher Weise gegründet werden, z. B. durch Verschmelzung, Gründung einer Holding-SE etc. Genaue Informationen dazu finden Sie in der VERORDNUNG (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) und im SE-Ausführungsgesetz.
Hinweis: Eine Europa AG muss in ihren Firmennamen den Zusatz „SE“ aufnehmen.
Die Europa AG mit Sitz in Deutschland muss nach den für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften in das Handelsregister eingetragen werden. Der Sitz der Europa AG ist in Deutschland, wenn die Hauptverwaltung in Deutschland ist.
Nach erfolgreicher Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erhalten Sie eine Eintragungsmitteilung. Die Eintragung wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anmeldung hat elektronisch in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen; für nähere Einzelheiten wenden Sie sich bitt an einen Notar.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz / SEAG)
- Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV)
- Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Aktiengesetz (AktG)