Einkommensteuer
Leistungsbeschreibung
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt. Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch für solche Aufwendungen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringen, selbst wenn sie seinen Beruf oder seine Tätigkeit fördern.
Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus
- Land- und Forstwirtschaft,
- Gewerbebetrieb,
- selbständiger Arbeit,
- nichtselbständiger Arbeit,
- Kapitalvermögen,
- Vermietung und Verpachtung sowie
- sonstigen in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Einkünften (z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften).
Die allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen läuft grundsätzlich jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres. Bei Land- und Forstwirten endet die Abgabefrist spätestens 7 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Werden Sie von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe steuerlich beraten, müssen Sie Ihre Steuererklärungen erst bis zum letzten Tag des Februars des Zweitfolgejahres abgeben. Wird eine Einkommensteuererklärung nicht oder verspätet abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent der Einkommensteuer und, falls erforderlich, Zwangsgelder festsetzen.
Personen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen, sind grundsätzlich verpflichtet, die Daten der Einkommensteuererklärung und die jährlichen Gewinnermittlungen (Einnahmenüberschussrechnung oder die sog. E-Bilanz) elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Mit Ausnahme der Übermittlung der sog. E-Bilanz steht Ihnen hierzu kostenlos das von der Finanzverwaltung angebotene Dienstleistungsportal „Mein ELSTER“ (vorherige Registrierung notwendig) zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare erhalten Sie online abrufbar im Vordruckangebot des Hessischen Ministeriums der Finanzen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Einkommensteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre „Steuern von A – Z“ zu entnehmen.