Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
Leistungsbeschreibung
Als "Kleinmengen gefährlicher Abfälle" – auch bekannt unter den umgangssprachlichen Begriffen "Problemstoffe" oder "Schadstoffe" – werden Abfälle bezeichnet, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltschädigend sein können. Viele Produkte, die im Haushalt und in Kleingewerbebetrieben verwendet werden, gehören dazu, wie beispielsweise nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Medikamente und vieles mehr.
Solche Abfälle müssen Sie aufgrund ihrer Umwelt- oder Gesundheitsschädlichkeit getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Abgabe von Sonderabfallkleinmengen aus Privathaushalten ist kostenfrei. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können zur Deckung ihrer Kosten für die kommunale Schadstoffsammlung von den Teilnehmern aus Gewerbebetrieben und dem Dienstleistungsbereich Benutzungsgebühren erheben.
Rechtsgrundlage
Jeweilige Satzung des öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers
Anträge / Formulare