Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühren werden erhoben nach

    • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
    • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

  • Rechtsgrundlage


Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende