Steuervordrucke im Verfahren ELSTER
Leistungsbeschreibung
Mit dem Verfahren ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) haben die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geschaffen, die Steuererklärungen elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Unter https://www.elster.de können Steuererklärungen, Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung oder Anpassung der Vorauszahlungen online erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden. und zwar unabhängig vom Betriebssystem, das auf Ihrem Computer installiert ist.
Für Arbeitgeber ist außerdem die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungsdaten sowie der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ihrer Arbeitnehmer möglich. Arbeitnehmer können ihre persönlichen ELStAM unter https://www.elster.de abrufen.
Ihre Vorteile:
- weniger Papier,
- weitgehender Belegverzicht,
- elektronischer Belegabruf für die „Vorausgefüllte Steuererklärung“
- elektronische Bescheiddatenübermittlung,
- Übernahme der Vorjahresdaten,
- Überprüfung der erklärten Daten auf formale Fehler,
- Berechnung der voraussichtlichen Steuer,
- sichere Übermittlung der Steuerdaten,
- Vermeidung von Übertragungsfehlern,
- weniger Rückfragen durch das Finanzamt,
- elektronische Bescheiddatenabholung (optional),
- automatischer Bescheiddatenabgleich,
- Funktionen zur Unterstützung von Anwendern mit Sehschwäche.
Weitere Informationen zu ELSTER erhalten Sie unter https://www.elster.de