Lebensmitteleinzelhandel, Meldepflicht / Registrierung
Leistungsbeschreibung
Lebensmittelunternehmer haben der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die auf einer der Stufe der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, zwecks Eintragung zu melden (Registrierung).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wurde durch die Länder ein Leitfaden entwickelt, der Lebensmittelwirtschaft über den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) zur Verfügung gestellt wurde (http://www.bll.de/themen/hygiene/). Dort kann auch ein Antragsformular heruntergeladen werden. Alternativ reicht in der Regel eine formlose Anzeige bei der zuständigen Behörde
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene.