Sonderrufnummern; Hotline der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Mitarbeiter der Hotline geben allgemeine Auskünfte zur zulagengeförderten Altersvorsorge, („Riesterrente“). Dies betrifft allgemeine und fachliche Fragen zur privaten Altersvorsorge, insbesondere:

    • zum Altersvorsorgevertrag,
    • zur Zulageberechtigung und Zulagenberechnung,
    • zum Eigenheimrentengesetz (Wohnriester) und
    • zum Versorgungsausgleich usw.

    Ferner erteilt die ZfA allgemeine Auskünfte zu den Verfahren (z.B. der Zulagengewährung bzw. der Rückforderung von Zulagen im Falle von Überprüfungsverfahren oder der sog. Schädlichen Verwendung).

    Eine konkrete Einzelfallberatung kann und darf die ZfA nicht durchführen. Dies schließt individuellen Fragen nach dem „besten Produkt“ oder dem „besten Anbieter“ ein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zulagenummer (Bsp. XX XXXXXX X XXX)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Beratungskosten: keine

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Beratung im Einzelfall nehmen Anbieter des Altersvorsorgeproduktes (z.B. Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Investmentfonds) wahr. Für die Beratung durch Verbraucherzentralen oder andere unabhängige Institutionen können Gebühren anfallen.

    Über die ZfA werden Meldungen des Rentenbezugsmitteilungsverfahren an die zuständigen Finanzverwaltungen weitergeleitet. Die ZfA kann keine Auskünfte zu Fragen der Rentenversicherung geben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist kein Zugriff auf die EDV-Verfahren der Rentenversicherung möglich. Auskünfte hinsichtlich des Meldeinhalts können nur die abgebenden Institutionen, hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens nur die Finanzämter geben.

  • Bemerkungen


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende