Apotheke, Betriebserlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie können die Erlaubnis für Ihre Hauptniederlassung und bis zu 3 Filialapotheken beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich für festgelegte Räumlichkeiten erteilt und verpflichtet Sie zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Mehrere Personen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) betreiben. Jeder Gesellschafter benötigt eine eigene Erlaubnis.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- dass der Antragsteller voll geschäftsfähig ist,
- die deutsche Approbation als Apotheker und
- die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und
- über geeignete Räume zum Betrieb einer Apotheke verfügt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein Merkblatt über die mit dem formlosen Antrag vorzulegenden Unterlagen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter „Apotheken“
Welche Gebühren fallen an?
- 1.200,00 Euro (Neuerrichtung, Kauf, Übernahme)
- 600,00 Euro (Verlegung)
- 700,00 Euro (Übernahme nach Pacht)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem für die Erteilung der Erlaubnis gewünschten Termin gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie in folgendem Merkblatt des Regierungspräsidiums Darmstadt
Kurztext
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