Abfallmakler/in, Genehmigung

  • Leistungsbeschreibung

    Wer für Dritte Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen vermittelt, benötigt ab dem 01.06.2012 eine Maklererlaubnis, wenn es sich um gefährliche Abfälle handelt. Wer vom Erfordernis der Maklererlaubnis befreit ist oder wer nicht gefährliche Abfälle makelt, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit der für ihn zuständigen Behörde anzeigen. Der Antragsteller und die von ihm mit der Maklertätigkeit beauftragten Personen müssen persönlich zuverlässig sein und den Nachweis erbringen, dass sie auf dem Gebiet der Abfallentsorgung und -verbringung fachkundig sind.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antragsunterlagen zur Maklererlaubnis

    • Formloser Antrag  (alternativ unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 1 zur Beförderungserlaubnisverordnung) 
    • Aktuelles Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller
    • Aktuelle Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für die mit der Maklertätigkeit befassten Personen
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges, sofern es sich um eine eingetragene Firma handelt
    • Fachkundenachweis

    Unterlagen zur Anzeige

    • Die Anzeige der Maklertätigkeit kann  formlos erfolgen.
    • Formulare zur Anzeige werden von verschiedenen Stellen angeboten.
    • Es wird empfohlen, das auf der Internetseiten der  Hessischen Regierungspräsidien zur Verfügung gestellte Formular für die Anzeige zu nutzen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Erteilung einer Maklergenehmigung werden Gebühren erhoben, die sich nach dem Landesrecht richten (derzeit 1.000,00 Euro).

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Details zum Anzeige- und Erlaubnisverfahren finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel.

  • Anträge / Formulare


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