Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
     

  • Voraussetzungen

    Sie besitzen die

    • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
    • Zuverlässigkeit,

    um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Angaben zum Unternehmen durch

    • Vorlage von Satzung oder Gesellschaftsvertrag und Geschäftsbericht; Angabe von Beteiligungen an dem Unternehmen und Beteiligungen des Unternehmens
    • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens durch Vorlage des Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszuges

    Angaben zum Netz durch

    •  Darstellung des Versorgungsnetzes durch Angabe aller Konzessionsgebiete

    Für elektrische Anlagen (ELT):

    • Darstellung der vorhandenen Spannungsebenen und deren Anteil in Prozent bezogen auf die Länge des gesamten Versorgungsnetzes

    Für Gas:

    • Darstellung des Versorgungsnetzes durch Angabe aller Konzessionsgebiete
    • Darstellung der vorhandenen Druckstufen und deren Anteil in Prozent bezogen auf die Länge des gesamten Versorgungsnetzes

    Nachweis der personellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen

    • Eigenkapitalnachweis oder Patronatserklärung oder Auskunft über eventuell bestehende Betriebsabführungsverträge oder Bankauskunft
    • aktueller Geschäftsbericht mit Bilanz
    • der Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement TSM ersatzweise
    • Angaben zu Aufgaben und Tätigkeitsfeldern, Personal (bei der technischen Führungskraft und der technischen Fachkraft sind Angaben über die Ausbildung, Facherfahrung und Fachkenntnisse erforderlich), technischer Ausstattung und Organisation entsprechend VDN Richtlinie S 1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000
    • Sofern die technische Betriebsführung durch ein drittes Unternehmen erfolgt, ist zusätzlich zu den vor genannten Angaben der Betriebsführungsvertrag vorzulegen. Sofern das dritte Unternehmen über eine Genehmigung nach § 4 EnWG verfügt, ist diese einzureichen.
       
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten betragen 500,00 Euro - 26.500,00 Euro. Nähere Auskünfte erteilt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Klage beim Verwaltungsgericht

  • Was sollte ich noch wissen?

    Siehe dazu auch das "Merkblatt für die Beantragung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)". Das Merkblatt erhalten Sie als Download im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter "Energiewirtschaft".


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Zuständige Mitarbeitende