Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises wird empfohlen, die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren zu lassen, um einen Missbrauch des Dokumentes auszuschließen.
    Die Sperrung erfolgt persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet. Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

    Wichtig:
    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

     

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Sperrung gebührenfrei
    • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: Von Deutschland aus kann die Sperrhotline 116 116 aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden.
      Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zusätzlich ist der Sperr-Notruf auch über +49 30 - 40 50 40 50  erreichbar.

     

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    unverzüglich

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Alle Fragen rund um den neuen Personalausweis werden von Montag - Freitag von 7:00 -20:00 Uhr auch weiterhin durch den Bürgerservice des Bundesinnenministeriums unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 0180-1-33 33 33 beantwortet. Sperrungen der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises können ab 01.01.2014 dort nicht mehr entgegengenommen werden.

    Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern.


Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende