Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren; Erteilung für Hunde
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Voraussetzungen
Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss
- auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
- die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende
- Ernährung,
- Pflege und
- Unterbringung
der Tiere ermöglichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag mit Angaben über
- die Art der betroffenen Tiere,
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
- die Räume und Einrichtungen.
- Nachweis der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person.
- Antrag mit Angaben über
Welche Gebühren fallen an?
Es gilt die
- Allgemeine Verwaltungskostenordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare