Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten einreichen
Leistungsbeschreibung
Sie beschäftigen eine Haushaltshilfe? Dann müssen Sie sie über den "Haushaltsscheck" bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An- und Abmeldung für die Sozialversicherung. Er ist Grundlage für die Berechnung der von Ihnen als Arbeitgeber im Privathaushalt zu zahlenden Abgaben.
Über den Haushaltsscheck melden Sie folgende Tätigkeiten in Ihrem Haushalt an:
- geringfügige Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst bis höchstens 450,00 Euro (Minijob)
- kurzfristige Beschäftigungen
Hinweis: Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn jemand in einem fremden Haushalt Tätigkeiten verrichtet, die normalerweise Familienmitglieder erledigen. Diese Tätigkeiten heißen "haushaltsnahe Dienstleistungen".
Sie müssen der Minijob-Zentrale eine Ermächtigung zum Einzug folgender Beiträge erteilen:
- Pauschalbeiträge für die Sozialversicherung,
- Umlagen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz sowie
- für eine eventuell zu zahlende einheitliche Pauschalsteuer
Hinweis: Den Pauschalsteuerbetrag von 2 Prozent müssen Sie tragen, wenn Sie auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte verzichten. Bestehen Sie auf der Vorlage der Lohnsteuerkarte, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der individuellen Merkmale auf der Lohnsteuerkarte steuerpflichtig.
Tipp: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) bietet einen Muster-Arbeitsvertrag für Minijobs im Privathaushalt an.
Verfahrensablauf
Sie können den Haushaltsscheck sowie einen speziellen Vordruck für Privathaushalte bei der Minijobzentrale der KBS herunterladen, direkt am Computer ausfüllen und ausdrucken.
Der Haushaltsscheck besteht aus 3 Belegen:
- Beleg für die Minijob-Zentrale, deren Adresse bereits aufgedruckt ist
- Beleg für den Arbeitgeber
- Beleg für die Minijobberin oder den Minijobber
Sie als Arbeitgeber sowie die Minijobberin oder der Minijobber müssen den ausgefüllten Haushaltsscheck unterschreiben. Den Beleg für die Minijob-Zentrale müssen Sie dorthin senden.
Die Minijob-Zentrale errechnet den zu zahlenden Betrag. Sie zieht ihn im SEPA-Lastschriftverfahren ein.
Hinweis: Die KBS übernimmt die Anmeldung bei der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- geringfügiges, sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt
- Erbringen von haushaltsnahen Dienstleistungen
- Der Arbeitgeber muss die Minijob-Zentrale zum Einzug der pauschalen Abgaben ermächtigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Minijob-Zentrale zieht die fälligen Beiträge halbjährlich ein:
- für die Monate Januar - Juni: am 15. Juli des laufenden Kalenderjahres
- für die Monate Juli - Dezember: am 15. Januar des Folgejahres
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Mit Einführung des Mindestlohns ab dem 01.01.2015 werden auch die Höchstgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen ausgeweitet.
Die bis zum 31.12.2014 geltenden Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen von 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen, innerhalb eines Kalenderjahres, werden auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage angehoben. Die Regelung ist auf 4 Jahre -bis zum 31.12.2018- begrenzt