Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen

  • Leistungsbeschreibung

    Als Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen Sie einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen. Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt. Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.

    Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:

    • Beratung des Unternehmens in allen Fragen des Immissionsschutzes
    • Durchführung von Mitarbeiterschulungen
    • Entwicklung von Vorschlägen zur Verminderung oder Vermeidung von Emissionen und zur besseren Energienutzung
    • Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften (z.B. durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
    • jährliche Berichterstattung über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen
  • Verfahrensablauf

    Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.

    Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.

    Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen. Dies tun Sie z.B., indem Sie je nach Bedarf

    • Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen oder 
    • die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.
  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:

    • Hochschulstudienabschluss für Ingenieurwesen, Chemie oder Physik
    • Besitz der erforderlichen Fachkunde durch
      • Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen oder
      • langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Anlagen
    • Besitz der erforderlichen Zuverlässigkeit
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Nachweise über die fachliche Befähigung

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten orientieren sich im Wesentlichen an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Diese sind zum Teil branchenspezifisch und durch den freien Markt bedingt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen die Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Werden in einem Unternehmen mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt, müssen Sie die Aufgaben koordinieren. Hierzu gehört auch die Bildung eines Ausschusses für Umweltschutz.

    Betriebsbeauftragte, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestellt werden, müssen Sie in die Koordinierung einbeziehen.

    Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen unter folgenden Voraussetzungen Störfallbeauftragte bestellen:

    Sie bilden einen Betriebsbereich oder sind Teil eines Betriebsbereiches und Sie unterliegen den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung.

    Die zuständige Stelle kann davon eine Ausnahme machen, wenn von der Anlage keine Störfallgefahr ausgeht. Sie können Ihren Immissionsschutzbeauftragten auch zusätzlich die Aufgaben der Störfallbeauftragten übertragen. Dies darf die Erfüllung der Aufgaben jedoch nicht beeinträchtigen.

    Da die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten den Aufgaben anderer Beauftragten im Umweltbereich (z.B. den Abfallbeauftragten) ähneln, sollten Sie die Aufgaben schriftlich festlegen. In kleineren Betrieben kann eine Person verschiedene Funktionen erfüllen. Diese muss die entsprechenden Nachweise besitzen und die vorgeschriebenen Schulungen und Prüfungen absolviert haben.


Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende