Eheurkunde Ausstellung

  • Leistungsbeschreibung

    Als Nachweis über die Eheschließung erhalten Sie nach der standesamtlichen Eheschließung eine Eheurkunde. Benötigen Sie später weitere Urkunden (zum Beispiel in Rentenangelegenheiten), stellt Ihnen das Standesamt auf Antrag jederzeit zusätzliche Exemplare aus.

    Soll Ihnen das Standesamt bei der Eheschließung gleich mehrere Eheurkunden aushändigen, beantragen Sie das bitte bei der Anmeldung der Eheschließung.

  • Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Datum der Eheschließung
      • Angaben zum Ehepartner
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die früheren Heiratsurkunden, Bescheinigungen der Eheschließung und Abschriften aus dem Familienbuch werden ab 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt. Das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

     

  • Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehepartner,
    • Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie
    • Vorfahren und Abkömmlinge.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung beglaubigte Kopie)
    • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
    • gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses
  • Welche Gebühren fallen an?

    • Eheurkunde (erstes Exemplar): 11,00 Euro
    • bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: je 5,50 Euro


     

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende