Bezüge für Landesbedienstete

  • Leistungsbeschreibung

    Die Hessische Bezügestelle (HBS) nimmt für das Land Hessen  die Funktion des Arbeitgebers  war. Ihr obliegt die Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für die Landesbediensteten (mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M.). Sie ist Familienkasse und zahlt das Kindergeld an die Landesbediensteten.

  • Rechtsgrundlage

    Tarifverträge für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H).

  • Anträge / Formulare

    Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

  • Bemerkungen

    Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Bezüge.


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