Körperschaftsteuer
Leistungsbeschreibung
Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Zu den körperschaftsteuerpflichtigen Personen gehören insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, rechtsfähige Stiftungen und Anstalten sowie rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine. Besteuerungsgrundlage ist ebenso wie für die Einkommensteuer das Einkommen, dass die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat.
Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, die Bund und Ländern je zur Hälfte zufließt.
Körperschaftsteuererklärungen sind beim zuständigen Finanzamt grundsätzlich in elektronischer Form einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des Einkommens die Körperschaftsteuer fest und teilt diese der betreffenden Körperschaft mit. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15 vom Hundert.Nähere Informationen zur Körperschaftsteuer finden Sie nachstehend.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Körperschaftsteuererklärung ist grundsätzlich authentifiziert elektronisch zu übermitteln. Nähere Informationen zur elektronischen Abgabe finden Sie unter www.elster.de.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur "Körperschaftsteuer" erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen in der Broschüre „Steuern von A – Z“.