Umzugskosten für Landesbedienstete

  • Leistungsbeschreibung

    Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten  des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Umzugskosten.

  • Voraussetzungen

    Die schriftliche Umzugskostenzusage ist Voraussetzung für die Gewährung der Umzugskostenvergütung.

     

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

  • Bemerkungen

    Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Umzugskosten.


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