Reisekosten für Landesbedienstete
Leistungsbeschreibung
Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Reisekosten.
Rechtsgrundlage
Hessisches Reisekostengesetz.
Anträge / Formulare
Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.
Bemerkungen
Auf der Internetseite der HBS Kassel und Wiesbaden erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Reisekosten.