Europäischer Feuerwaffenpass
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in Island, Norwegen und der Schweiz Waffen mitnehmen wollen beispielsweise um an einem Schießwettbewerb teilzunehmen benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der dort zuständigen Stelle erforderlich und in den Feuerwaffenpass einzutragen. Sie sollten sich daher vor Antritt der Reise über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) erkundigen.
Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlangung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Sie müssen zum Besitz der Waffen berechtigt sein, die Sie in den Europäischen Feuerwaffenpass eintragen lassen wollen.
Rechtsgrundlage
§ 32 Waffengesetz (WaffG) - Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
§ 33 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) - Geltungsdauer ( 5 Jahre, zweimalige Verlängerung um jeweils 5 Jahre möglich)